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IBRRS 2014, 1004Mit Beitrag
Vergabe
Abweichung von Vergabeunterlagen: Ausschluss auch bei SektVO!
VK Bund, Beschluss vom 05.03.2014 - VK 2-9/14
Die SektVO regelt zwar - anders als VOL/A und VOB/A - nicht explizit den Ausschluss von Angeboten, die von den Vergabeunterlagen abweichen. Die Befugnis und die Pflicht zum Ausschluss von Angeboten wegen Abweichungen von den Vergabeunterlagen ergeben sich für Sektorenauftraggeber indes aus dem Gebot der Gleichbehandlung der Bieter, darüber hinaus aus den Geboten der Vergabe im Wettbewerb und des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot.
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