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IBRRS 2014, 2510Mit Beitrag
Bauvertrag
Keine Hinweis- und Aufklärungspflicht bei sachkundigem Auftraggeber!
OLG Nürnberg, Urteil vom 28.05.2014 - 2 U 2205/12
1. Lässt sich der im Baugewerbe erfahrene Auftraggeber zwei Angebote über zwei verschiedene Putzarten vorlegen und entscheidet er sich ohne Nachfrage für eine von ihnen, ist davon auszugehen, dass er um deren Vor- und Nachteil weiß. Eine besondere Hinweis- und Aufklärungspflicht besteht für den Auftragnehmer bei dieser Sachlage nicht.
2. Bittet der Auftragnehmer den Auftraggeber darum, "die Belastungsanzeige bezüglich der Avalbürgschaft von unseren noch offenen Posten abzuziehen", liegt darin ein deklaratorisches Anerkenntnis der Erstattungspflicht. Der Auftragnehmer kann deshalb nicht einwenden, die Übernahme dieser Kosten sei nicht vereinbart gewesen.