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IBRRS 2016, 0115Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Architekt muss auf Notwendigkeit eines Baugrundgutachtens hinweisen!
OLG München, Beschluss vom 23.07.2015 - 9 U 4888/14 Bau
Der mit der Grundlagenermittlung beauftragte Architekt hat den Bauherrn auf die Notwendigkeit eines Baugrundgutachtens und die damit bestehenden Kostenrisiken hinzuweisen.
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