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IBRRS 2014, 2435Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Trotz Verstoßes gegen das Kopplungsverbot: Architekt haftet für Bauüberwachungsfehler!
OLG Köln, Urteil vom 30.07.2014 - 11 U 133/13
Dem Auftraggeber stehen gegen den bauüberwachenden Architekten auch dann Mängelansprüche wegen unzureichender Bauüberwachung zu, wenn der Architektenvertrag aufgrund eines Verstoßes gegen das Koppelungsverbot unwirksam ist.
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