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IBRRS 2014, 0908Mit Beitrag
Bauvertrag
Bauherr stürzt aus 1. OG in den Keller: Auftragnehmer haftet nicht!
OLG Koblenz, Urteil vom 05.03.2014 - 5 U 1090/13
In das Obergeschoss eines Rohbaus ohne Innentreppen ist in Zeiten der Arbeitsruhe kein Verkehr eröffnet, den der Bauunternehmer sichern müsste. Das gilt auch dann, wenn das Obergeschoss durch Hochklettern an einem Außengerüst erreichbar ist (hier: Bauherr klettert über das Gerüst bis zum Obergeschoss und stürzt im Inneren durch die nicht gesicherten Treppenöffnungen in den Keller).
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