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IBRRS 2014, 0145Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Kostenermittlung nach "falscher" DIN 276: Folge?
OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2012 - 21 U 52/12
1. Voraussetzung für die Prüfbarkeit einer Architektenschlussrechnung ist eine Kostenermittlung (HOAI 1996 § 10 Abs. 2) nach DIN 276.
2. Im Rahmen des Geltungsbereichs von § 10 Abs. 2 HOAI 1996 muss die DIN 276 in der Fassung vom April 1981 verwendet werden. Bei Verwendung der DIN 276 in der Fassung von 1993 ist die Schlussrechnung des Architekten in aller Regel schon deshalb nicht prüfbar.
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