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IBRRS 2014, 1654Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Individualvereinbarung kann der AGB-Kontrolle unterzogen werden!
OLG Frankfurt, Urteil vom 31.10.2012 - 24 U 150/12
Auch eine für nur einen einzigen (Architekten-)Vertrag vorformulierte Vertragsbedingung kann einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterzogen werden, wenn dem Architekten durch die betreffende Klausel das volle Kostenrisiko des Bauvorhabens auferlegt wird und der Auftraggeber bzw. sein Vertreter beim Vertragsschluss den Eindruck erweckt hat, bei dem von ihm vorgelegten Vertrag handele es sich um eine ausgewogene, für eine Vielzahl von Fällen anwendbare Musterregelung.
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