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IBRRS 2014, 0128Mit Beitrag
Bauvertrag
AG nimmt Leistung des AN nicht ab: NU muss 1,2 Mio. Euro zahlen!
OLG Frankfurt, Urteil vom 24.01.2012 - 5 U 76/02
Nimmt der Auftraggeber die Leistung des Auftragnehmers aufgrund einer mangelhaften Nachunternehmerleistung nicht ab, hat der Nachunternehmer dem Auftragnehmer sämtliche über den (direkten) Mangel an der baulichen Anlage hinausgehenden Schäden (hier: Lager-, Wartungs- und Personalkosten in Höhe von 1,2 Mio. Euro) zu ersetzen, wenn der Mangel auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
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