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IBRRS 2014, 1060OLG Brandenburg, Urteil vom 05.03.2014 - 4 U 134/09
1. Weist ein geölter Parkettfußboden bereits bei geringster Beanspruchung Kratzer auf und löst sich die oberste Schicht der aufgebrachten Beschichtung, weil der Auftragnehmer ein ungeeignetes Hartwachsöl verwendet hat, ist die Leistung mangelhaft.
2. Einem Fachunternehmer für Parkettlegearbeiten muss bekannt sein, dass Doussié-Holz gegenüber europäischen Hölzern eine besondere Festigkeit und Dichte aufweist und dies Einfluss auf die Art der "Imprägnierung" hat.
3. Zu den nach § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B 2000 (jetzt: VOB/B 2012 § 13 Abs. 7 Nr. 3) zu ersetzenden Schäden an der baulichen Anlage gehören auch eine entgangene Nutzung der Anlage sowie mängelbedingte Mehraufwendungen, wie beispielsweise ein Mietausfall infolge Mängeln oder der Rückgang weiterer Einnahmen.
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