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IBRRS 2014, 2846Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Pauschale Abrechnung der Nebenkosten muss bei Auftragserteilung vereinbart werden!
KG, Urteil vom 16.08.2012 - 27 U 169/11
Ein Honorar für Nebenkosten in Form eines pauschalen Zuschlags von 5% kann der Architekt nur verlangen, wenn dies bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart worden ist.
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