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IBRRS 2016, 1794Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Planung einer Tiefgarage erfordert stringentes Oberflächenschutzsystem!
OLG München, Urteil vom 08.03.2016 - 9 U 2241/15 Bau
1. Die Planung einer Tiefgarage ohne stringentes Oberflächenschutzsystem ist mangelhaft.
2. Aufwendungen des durch einen Planungsmangel geschädigten Auftraggebers unterbrechen die haftungsrechtliche Zurechnung zum schädigenden Ereignis (hier: eines Planungsmangels) dann nicht, wenn der zugrunde liegende Willensentschluss (hier: Abschluss eines Vergleichs) nicht frei getroffen wurde, sondern mit dem Ziel der Schadensminimierung.
3. An die Bestimmtheit einer Streitverkündung wegen Baumängeln bestehen keine höheren Anforderungen als bei einer Mangelrüge.
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