Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBRRS 2015, 0968OLG Jena, Urteil vom 10.09.2014 - 2 U 624/11
1. Der zunächst mit der Planung nur eines Mehrfamilienhauses beauftragte Architekt muss bereits erstellte Pläne überprüfen und abändern, wenn er vom Bauherrn den Auftrag zur Planung eines weiteren Wohngebäudes auf dem Nachbargrundstück erhält und er erfährt, dass die beiden Tiefgaragen miteinander durch eine Durchfahrt verbunden werden sollen.
2. Ein Architekt muss erkennen, dass Fahrzeuge eine nachträglich geschaffene Durchfahrtsmöglichkeit in einer Tiefgarage nicht in einer Geradeausbewegung erreichen können, sondern zuvor in einer Art Abbiegebewegung in die Durchfahrt einlenken müssen. Auf die hiermit verbundene Einschränkung der Nutzbarkeit hat er den Auftraggeber, ebenso wie auf die Möglichkeit einer zeitnah zu realisierenden Umplanung, hinzuweisen.
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