Bau-, Vergabe- und Immobilienrecht.
Aktuelle Urteile in allen Sachgebieten
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OLG Köln, Urteil vom 22.02.2011 - 15 U 147/10
1. Sind die Arbeiten nach dem Leistungsverzeichnis "einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten und Befestigungs- und Füllmittel entsprechend den Brandschutz- und Rauchschutzanforderungen" zu erbringen, sind die damit verbundenen Kosten in die Einheitspreise einzureichen und mit diesen abgegolten. Das gilt auch dann, wenn es sich bei hierbei um Besondere Leistungen i.S. der ATV DIN 18360 handelt.
2. Werden die auszuführenden Leistungen im Leistungsverzeichnis eindeutig beschrieben, bedarf es vor Ausführung keiner gesonderten Freigabe durch den Auftraggeber.
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OLG Dresden, Beschluss vom 02.08.2011 - Verg 4/11
Auch bei Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung ist eine Mindestabnahmemenge vorzusehen. Andernfalls würde den Bietern ungewöhnliches Wagnis auferlegt, was trotz des Wortlauts der VOL/A 2009 im Ergebnis unzulässig ist.
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IBR-BeitragVK Brandenburg, Beschluss vom 04.10.2011 - VK 37/11
Gemäß § 16 Abs. 3 EG VOL/A müssen die Angebote die geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Nach § 19 Abs. 2 EG VOL/A können Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden (Satz 1). Gemäß Satz 2 gilt dies nicht für Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2012 - 10 N 34.10
§ 34 Abs. 2 BauGB ist nicht nur anwendbar, wenn die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung mit seinen darin vorgesehenen allgemein zulässigen Nutzungen entspricht. Der Gebietscharakter wird durch tatsächlich vorhandene Nutzungen, die in dem Gebiet nach der Baunutzungsverordnung ausnahmsweise zugelassen werden können, grundsätzlich nicht in Frage gestellt.*)
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KG, Urteil vom 23.01.2012 - 8 U 83/11
1. Die Zurechnung von Schweigen als Zustimmung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Umstände, insbesondere ein zugunsten des anderen Teils entstandener Vertrauenstatbestand, dies rechtfertigt.
2. Die Verwirkung einer Forderung setzt voraus, dass zum Ablauf einer gewissen Zeit (Zeitmoment) besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen.
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LAG Hessen, Urteil vom 23.08.2011 - 19 Sa 550/11
Der Arbeitgeber haftet dem Arbeitnehmer gem. § 280 BGB auf Schadensersatz, wenn er bei der Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge schuldhaft Nebenpflichten verletzt, dadurch Schäden des Arbeitnehmers verursacht und dem Arbeitnehmer kein Mitverschulden zur Last gelegt werden kann. Dabei hat der Arbeitgeber für die verkehrsübliche Sorgfalt einzustehen (§ 276 BGB). Dies zieht bei unklarer Rechtslage regelmäßig die Notwendigkeit nach sich, eine Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt einzuholen (§ 42e EStG).
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OLG Bremen, Urteil vom 09.03.2012 - 2 U 98/11
1. Kosten für die Einschaltung eines Inkassobüros im Rahmen außergerichtlicher Schadensabwicklung sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Gläubiger im einzelnen Schadensfall die Heranziehung eines Dritten für erforderlich und für zweckmäßig halten durfte.*)
2. Ein solcher Fall liegt vor, wenn wegen der streitigen Forderung vertragliche Vereinbarungen während des Insolvenzverfahrens der Schuldnerin mit dem Insolvenzverwalter getroffen wurden und vom Gläubiger nicht erwartet werden kann, dass er über das erforderliche Wissen verfügt, wie er im Hinblick auf das Insolvenzverfahren weiter vorgehen muss.*)
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OLG Köln, Beschluss vom 16.04.2012 - 11 U 199/11
Ein Tankwagenfahrer darf sich bei der Ölanlieferung grundsätzlich darauf verlassen, dass die Einfüllanlage des Kunden funktionstüchtig ist. Die Prüfung der Funktionstüchtigkeit seiner Tankanlage fällt grundsätzlich in den Risikobereich des Eigentümers. Nur bei sichtbaren Mängeln ist der Fahrer zu einer Prüfung verpflichtet.
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OLG Koblenz, Beschluss vom 17.10.2011 - 14 W 580/11
Hat der Kläger kurz vor Jahresende wirksam Klage erhoben, jedoch auf fernmündlichen Nachfrage vom Gericht die falsche Auskunft erhalten, der Eingang der Klage lasse sich nicht feststellen, löst die wiederholte Klageerhebung per Fax nicht ein zweites mal die Gebühr nach KV 1210 - GKG aus.*)
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OLG Koblenz, Beschluss vom 29.03.2011 - 14 W 182/11
Ein die gesamte Hauptsache umfassendes Anerkenntnis bewirkt auch dann eine Ermäßigung der Gerichtsgebühren, wenn es "unter Verwahrung gegen die Kosten" erfolgt. Dass das Gericht die Kostenentscheidung durch ein Schlussurteil begründen musste, ist unerheblich.*)
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OLG Hamm, Urteil vom 25.08.2010 - 12 U 138/09
Ein Architekt verwirkt seinen Anspruch auf Zahlung von Architektenhonorar, wenn er vier Jahre nach Beendigung des Projekts die zeitnahe abschließende Abrechnung ankündigt, anschließend diverse andere Bauvorhaben abrechnet und dann neun Jahre untätig bleibt.
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FG Hamburg, Urteil vom 27.02.2012 - 6 K 162/10
1. Zu den anderen Gesellschaften i. S. d. § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG i. V. m. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehören auch Gelegenheitsgesellschaften oder Metaverbindungen als Innengesellschaften in der Rechtsform einer GbR, die zur Durchführung eines Geschäfts gegründet werden.*)
2. Die Anwendung des § 2a GewStG erfordert, dass die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft - Arge - selbstständige Unternehmer sind und eigene gewerbliche Unternehmen führen, denen die Betriebsstätten der Arge zugerechnet werden können.*)
3. Wird der Geltungsbereich des § 2a GewStG überschritten, indem nicht nur Tätigkeiten ausgeübt werden, die allein dem Zweck der Erfüllung des einzigen Werkvertrags oder Werklieferungsvertrags dienen, unterliegt die Arge nicht nur insoweit, sondern insgesamt als selbstständiger Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer.*)
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AG Kerpen, Urteil vom 23.08.2011 - 104 C 392/2010
Kann über den Kabelanschluss nur ein Heimatsender empfangen werden, so bedarf es immerhin noch einer besonderen Begründung für die Beschränkung der Informationsfreiheit, falls über eine Parabolantenne "weitere" Programme empfangen werden können.
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AG Hamburg-Barmbek, Urteil vom 29.11.2011 - 814 C 125/11
Der Mieter ist nicht verpflichtet, die Nachrüstung der Mietwohnung mit den gemäß § 45 Abs. 6 HBauO gebotenen Rauchwarnmelder durch den Vermieter zu dulden, wenn er selbst bereits solche Rauchwarnmelder installiert hat.*)
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LG Berlin, Urteil vom 06.12.2011 - 63 S 178/11
1. Eine jahrelange unpünktliche und unvollständige Mietzahlung berechtigt nur dann zur fristlosen Kündigung, wenn eine vorherige Abmahnung nicht nur eine Zahlungsaufforderung enthielt, sondern zusätzlich Konsequenzen angedroht wurden.
2. Auch eine ordentliche Kündigung kommt nur wegen einer nicht unerheblichen Pflichtverletzung in Betracht, die eine Abmahnung voraussetzen kann, wenn in der Vergangenheit das beanstandete Verhalten (unpünktliche und unvollständige Mietzahlung) immer wieder hingenommen wurde.
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AG Darmstadt, Urteil vom 18.01.2012 - 301 C 168/11
Als Mangel der Betriebskostenabrechnung ist nicht zu werten, wenn der Abrechnungszeitraum der Gesamtbetriebskostenabrechnung nicht mit dem Abrechnungszeitraum der verbrauchsabhängigen Kosten, welche in die Gesamtbetriebskostenabrechnung eingestellt sind, deckungsgleich ist. Dies gilt auch dann, wenn der Abrechnungszeitraum der verbrauchsabhängigen Kosten teilweise in das auf den Abrechnungszeitraum der Gesamtbetriebskostenabrechung folgende Kalenderjahr hineinreicht. *)
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OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.03.2012 - 1 LA 4/12
1. Eine Baulast kann dazu dienen sicherzustellen, dass die Art und Weise der Nutzung des Gebäudes der Anzahl der genehmigten Stellplätze entspricht.*)
2. Eine für ein Hotelgrundstück mit sämtlichen Appartements bestellte Baulast geht durch die Begründung von Wohnungseigentum an den Appartements nicht unter. Belastungen, die das Grundstück als Ganzes belasten, setzen sich am Wohnungseigentum fort. Dies folgt für Baulasten aus § 80 Abs. 1 S. 3 LBO-SH. Einer konstitutiv neuen Begründung der Baulast nach der Aufteilung des Grundstücks in Wohnungseigentum bedarf es deshalb nicht.*)
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BVerfG, Beschluss vom 14.01.2012 - 1 BvR 2728/10
1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst grundsätzlich auch die Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen.
2. Ein Antrag auf Erläuterung eines Sachverständigengutachtens kann nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil das Gutachten dem Gericht überzeugend und nicht weiter erörterungsbedürftig erscheint.
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OLG Koblenz, Beschluss vom 17.10.2011 - 14 W 578/11
Dass dem Rechtsmittelführer die Kosten der Berufung auferlegt worden sind, ist ohne Belang, wenn die Parteien in dem in erster Instanz weitergeführten Rechtsstreit später vereinbaren, dass dessen Gesamtkosten quotenmäßig geteilt werden. Eines ausdrücklichen Verzichts auf die Rechte aus dem ursprünglichen Kostentitel bedarf es nicht (Abgrenzung zu OLG Schleswig JurBüro 1982, 445 und OLG München MDR 1982, 760).*)
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OLG Koblenz, Urteil vom 27.09.2011 - 14 W 532/11
Liegt der Kostenentscheidung und Streitwertfestsetzung im Hauptsacheverfahren die unzutreffende Annahme zugrunde, der für vier Auftraggeber tätige Rechtsanwalt habe diese zum selben Gegenstand vertreten, hat das für die Kostenerstattung Bindungswirkung mit der Folge, dass Mehrvertretungsgebühren nach 1008 VV - RVG festzusetzen ist.*)
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OLG Frankfurt, Urteil vom 30.04.2012 - 24 U 63/11
1. Es entspricht der Lebenserfahrung, dass Architekten nicht - zumindest nicht in erheblichem Umfang - unentgeltlich tätig werden.
2. Eine erhebliche Architektentätigkeit ist jedenfalls dann keine kostenlose "Akquiseleistung", wenn der Auftraggeber bzw. dessen Vertreter immer neue Anregungen und Planungswünsche an den Architekten herantragen und der Architekt diese entsprechend abarbeitet.
3. Ist ein Architektenvertrag aufgrund kommunalrechtlicher Vorschriften formunwirksam, besteht ein Schadensersatzanspruch des Architekten gegen die Gemeinde, wenn der Bürgermeister den Architekten dazu veranlasst hat, auf eine schriftliche Vereinbarung zu verzichten.
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VK Brandenburg, Beschluss vom 18.04.2012 - VK 9/12
Ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist dann zulässig, wenn ein Unternehmen ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB geltend macht, und wenn es ferner darlegen kann, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ausreichend, aber auch erforderlich ist, dass der Antragsteller schlüssig behauptet, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften verletzt worden sein sollen und dass er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte, sodass der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zurückzuführen ist.
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LG Koblenz, Beschluss vom 24.05.2011 - 6 S 8/11
Der Vermieter kann etwa zur Fortsetzung von Versorgungsleistungen verpflichtet sein, wenn dem Mieter eine Räumungsfrist nach §§ 721, 765 a, 794 a ZPO gewährt worden ist und dem Vermieter wegen der regelmäßig entrichteten Nutzungsentschädigung kein Schaden entsteht.
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LG Berlin, Urteil vom 31.01.2012 - 63 S 233/11
1. Das Verschuldenserfordernis im Sinne des § 339 BGB kann individualvertraglich abbedungen werden, weil sie - in den Grenzen der §§ 138, 242 BGB - dann durch das Prinzip der Vertragsfreiheit gedeckt wird. In einseitig vom Verwender aufgestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann eine von § 339 BGB abweichende verschuldensunabhängige Vertragsstrafe grundsätzlich nicht wirksam vereinbart werden.
2. Auch ein Mieter kann gegenüber dem Vermieter Verwender von AGB's sein.
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LG Berlin, Urteil vom 10.02.2012 - 63 S 206/11
Dass bei einer besonders großen Bedeutung eines Infrastrukturprojekts für den Bahnverkehr (hier: Bahnhof Ostkreuz in Berlin ) Umbauarbeiten nur tagsüber an Werktagen stattfinden, kann nicht erwartet werden. Es ist auch für einen Laien nachzuvollziehen, dass Bauarbeiten möglichst zügig und zu Zeiten erfolgen, in denen eher wenig Verkehr auf den von den Bauarbeiten betroffenen Verkehrswegen herrscht, nämlich nachts und an Sonntagen. Mietminderungsgrund besteht insofern nicht.
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AG Wedding, Urteil vom 01.07.2011 - 15a C 58/10
Der Mieter muss Schimmelbildung bei älteren Gebäuden nicht hinnehmen und kann Feststellung der Minderung auch für die Vergangenheit verlangen.
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LG München, Urteil vom 06.10.2011 - 36 S 17150/10
Das Nachliefern fehlender Angaben bezüglich einer unvollständigen, nicht auf ihre Schlüssigkeit überprüfbare Jahresabrechnung, hat keine Auswirkungen im Prozess.
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AG Ratingen, Urteil vom 29.07.2011 - 10 C 396/10
Wurde auf der Eigentümerversammlung einstimmig über die Errichtung eines Geräteschuppens abgestimmt und die Zustimmung erteilt, kann der nicht anwesende Gegner den Beschluss zwar anfechten, jedoch führt dies nicht zur Nichtigkeit des Beschlusses.
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OLG Koblenz, Beschluss vom 07.07.2011 - 14 W 385/11
1. Eine zum Verlust des Vergütungsanspruchs führende Pflichtwidrigkeit eines Gerichtssachverständigen kann nicht darin gesehen werden, dass er eigene Tatsachenfeststellungen in einem Fall getroffen hat, in dem ihm seitens des Gerichts keinerlei Vorgaben gemacht wurden, welches tatsächliche Geschehen Grundlage des Gutachtens sein sollte.*)
2. Seinen dem Vergütungsantrag zugrunde liegende Zeitaufwand muss ein Sachverständiger nicht nach Tagesdaten und Uhrzeiten dokumentieren.*)
3. Hat das Gericht seiner Pflicht, die Sachverständigentätigkeit zu leiten, nicht genügt, liegt darin nur dann ein die Niederschlagung der Sachverständigenkosten rechtfertigender Fehler, wenn die Sachbehandlung unter keinem vertretbaren Standpunkt nachvollziehbar ist.*)
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OLG Köln, Urteil vom 06.10.2010 - 11 U 39/10
1. Haben die Parteien einen Einheitspreisvertrag geschlossen, ist der Auftraggeber für die Behauptung beweispflichtig, die Parteien hätten sich nach Vertragsschluss auf einen Pauschalpreis verständigt, da er sich auf eine Vertragsänderung beruft.
2. Belehrt das Amtsgericht in einem Mahnverfahren den Antragsteller fälschlicherweise dahingehend, dass bei nicht rechtzeitiger Anspruchsbegründung ein Termin von Amts wegen anberaumt wird, liegt die Verantwortung für den Fortgang des Verfahrens nicht beim Antragsteller, sondern beim Gericht (entgegen OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.1992 - 22 U 121/92, ibr-online). Die Versäumung der Begründungsfrist führt deshalb nicht zu einem Stillstand des Verfahrens.
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OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.05.2012 - 13 W 16/12
Die beklagte Partei kann allein schon dadurch zur Erhebung der Klage Veranlassung geben, dass sie sich auf eine Leistungsaufforderung der klagenden Partei vorprozessual mit der Bitte einlässt, sie nicht zu belästigen, auch wenn die klagende Partei in ihrer Leistungsaufforderung den Anspruch nicht näher darlegt oder belegt und die beklagte Partei im Vorfeld des Prozesses über das Vorliegen der die Klage begründenden Umstände im Unklaren oder darüber im Irrtum war.*)
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IBR-BeitragOLG Koblenz, Beschluss vom 21.07.2011 - 14 W 399/11
1. Der Einwand des Kostenschuldners, ein von der beklagten Versicherung beauftragter Detektiv habe fehlerhaft ermittelt, ist unerheblich, weil Derartiges den dienstvertraglichen Vergütungsanspruch der Detektei grundsätzlich nicht berührt.*)
2. Dass der Versicherungsnehmer im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, schließt nicht aus, dass ein hiernach erteilter Ermittlungsauftrag des Versicherers an eine Detektei lediglich der Prüfung der Einstandspflicht diente, so dass die Kosten nicht als Prozessaufwand anzusehen sind.*)
3. Trotz Fehlens eines prozessualen Kostenerstattungsanspruchs kann dem Versicherer wegen der Kosten der Detektei ein materiellrechtlicher Schadensersatzanspruch gegen den Versicherungsnehmer wegen versuchten Betruges zustehen.*)
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Online seit 16. Mai
OLG Hamm, Urteil vom 08.12.2010 - 12 U 85/10
Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 HOAI a.F. ist in den Fällen, in denen im Vertrag einzelne Grundleistungen vom Leistungsumfang ausgenommen werden, bei der Honorarberechnung nur der Anteil der übertragenen Leistungen zu berücksichtigen. Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Gründen einzelne Grundleistungen nicht übertragen wurden. Es ist den Parteien auf Grund ihrer Vertragsgestaltungsfreiheit unbenommen, einzelne Grundleistungen nicht zum Gegenstand der vertraglichen Leistungsverpflichtung zu machen.
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OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.01.2012 - 8 E 11451/11
Mit Rücksicht auf den Untersuchungsgrundsatz sind im Verwaltungsprozess die Kosten für ein Privatgutachten oder für die Beiziehung eines privaten Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung allerdings nur in Ausnahmefällen erstattungsfähig, nämlich dann, wenn der Beteiligte gehalten ist, zu schwierigen fachlichen, insbesondere technischen Sachfragen Stellung zu nehmen, um seinen Rechtsstandpunkt zu vertreten.
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BGH, Urteil vom 20.03.2012 - XI ZR 234/11
Befriedigt der im Verhältnis zum Regelbürgen nur subsidiär haftende Ausfallbürge den Gläubiger der Hauptforderung, so steht ihm ein interner Ausgleichsanspruch gegen den Regelbürgen zu, der selbständig neben die kraft Gesetzes mit der Hauptforderung auf den Ausfallbürgen übergehende Bürgschaftsforderung gegen den Regelbürgen tritt.*)
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OLG Rostock, Urteil vom 29.12.2011 - 3 U 11/10
1. Nach §§ 133, 157 BGB ist bei der Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen zunächst der wirkliche Wille der Erklärenden zu erforschen und erst dann die außerhalb des Erklärungsaktes liegenden Begleitumstände in die Auslegung einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen. Hierbei kommt der beiderseitigen Interessenlage eine überragende Bedeutung zu.
2. Das nachträgliche Verhalten der Parteien in dem Prozess kann zwar den objektiven Vertragsinhalt nicht mehr beeinflussen, hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten.
3. Vor Vertragsschluss durchgeführte Erschließungsarbeiten liegen grundsätzlich in der Sphäre des Verkäufers, hiernach durchgeführte Arbeiten in der des Käufers. Die Anknüpfung an die Durchführung der fraglichen Maßnahmen stellt eine interessengerechte Lösung dar.
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LG Berlin, Beschluss vom 19.01.2012 - 51 T 733/11
Nur anhand eines Türschildes und/oder der Beschriftung des Briefkastens einer Wohnung kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit darauf geschlossen werden, dass eine Person dieses Namens oder eine andere Person Besitz bzw. Mitbesitz an der fraglichen Wohnung hat.
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BGH, Beschluss vom 27.03.2012 - VI ZB 49/11
Bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax ist grundsätzlich durch einen Abgleich des Sendeberichts mit einem aktuellen Verzeichnis oder einer anderen geeigneten Quelle sicherzustellen, dass die angewählte Telefax-Nummer derjenigen des angeschriebenen Gerichts entspricht.*)
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BGH, Urteil vom 13.03.2012 - II ZR 50/09
Ein Gericht darf die Beweisaufnahme zu einem bestrittenen erheblichen Vorbringen einer Partei nicht deshalb ablehnen, weil es zu ihrem früheren Vortrag in Widerspruch stehe. Eine etwaige Widersprüchlichkeit des Parteivortrags ist vielmehr im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen.*)
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IBR-BeitragBGH, Urteil vom 27.10.2011 - I ZR 125/10
1. Zwischen einer Verwertungsgesellschaft und einer Person, die von der Verwertungsgesellschaft die Einräumung von Nutzungsrechten verlangt, kommt eine Vereinbarung über die Zahlung einer angemessenen Vergütung zustande, wenn diese Person die von der Verwertungsgesellschaft für die Einräumung der begehrten Nutzungsrechte geforderte Vergütung gemäß § 11 Abs. 2 UrhWG in Höhe des von dieser Person anerkannten Betrags an die Verwertungsgesellschaft zahlt und in Höhe der darüber hinausgehenden Forderung unter Vorbehalt an die Verwertungsgesellschaft zahlt oder zu Gunsten der Verwertungsgesellschaft hinterlegt.*)
2. Berechnungsgrundlage für die angemessene Vergütung sollen in der Regel die geldwerten Vorteile sein, die durch die Verwertung der urheberrechtlich geschützten Werke oder Leistungen erzielt werden. Allerdings ist auch dann, wenn mit einer wirtschaftlichen Nutzung keine geldwerten Vorteile erzielt werden, jedenfalls eine Mindestvergütungsregelung erforderlich, um die Urheber und Leistungsschutzberechtigten vor einer möglichen Entwertung ihrer Rechte zu schützen.*)
3. Die GEMA darf die angemessene Vergütung für Musikaufführungen bei Freiluftveranstaltungen wie Straßenfesten oder Stadtfesten grundsätzlich nach der Größe der Veranstaltungsfläche - gerechnet vom ersten bis zum letzten Stand und von Häuserwand zu Häuserwand - bemessen; das gilt auch dann, wenn die Musik nicht auf der gesamten Veranstaltungsfläche wahrnehmbar ist.*)
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IBR-BeitragBGH, Urteil vom 14.03.2012 - VIII ZR 113/11
Eine infolge der Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Preisänderungsklausel nach § 307 BGB entstehende planwidrige Regelungslücke in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-)Sonderkunden kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) dahingehend geschlossen werden, dass der Kunde die Unwirksamkeit derjenigen Preiserhöhungen, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führen, nicht geltend machen kann, wenn er sie nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstandet hat.*)
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IBR-BeitragOnline seit 15. Mai
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2010 - 22 U 135/08
1. Ist kein fester Termin für die Leistungserbringung bestimmt, bedeutet dies nicht, dass sie auf unbestimmte Zeit hinausgeschoben werden kann. Vielmehr ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die Leistung zu ermöglichen; sie mithin bei fehlender Fristvereinbarung auf Verlangen des Auftragnehmers abzurufen.
2. Das Unterlassen des Abrufs der Leistungen berechtigt den Auftragnehmer zur Kündigung nach § 9 Nr. 1 a oder § 6 Nr. 7 VOB/B 2006.
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IBR 2011, 70VK Brandenburg, Beschluss vom 02.04.2012 - VK 6/12
Die Überschreitung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erst jenseits einer Abweichung von 10 % stellt einen schwerwiegenden Grund im Sinne von § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A dar, der die Vergabestelle zur Aufhebung der Ausschreibung berechtigt.
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VK Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2012 - VK 5/12
1. Eine Rüge muss erkennen lassen, dass der Bieter ein bestimmtes Verhalten der Vergabestelle mit dem Ziel der Fehlerkorrektur konkret als vergaberechtswidrig angreifen will. Allein in der Abgabe eines vom Ausschreibungsinhalt anweichenden Angebotes unter Beschreibung von hierfür herangezogenen Einsparpotenziale liegt jedoch keine durch schlüssiges Verhalten erhobene vergaberechtliche Beanstandung bzw. Geltendmachung eines Vergabeverstoßes.
2. Auch im VOF-Verfahren sind Angebote, welche Änderungen an den von der Auftraggeberin eindeutig in der Aufforderung zur Abgabe des Angebotes festgelegten Bedingungen enthalten, zwingend auszuschließen.
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OLG München, Beschluss vom 06.03.2012 - 32 U 4456/11
Der Räumungs- und Herausgabeanspruch aus § 546 Abs. 2 BGB setzt nicht voraus, dass der Dritte noch im Besitz des Mietgegenstandes ist. Für die Begründung des Anspruchs genügt es, wenn der mit dem Vermieter schuldrechtlich verbundene Mieter dem Untermieter einmal den Gebrauch überlassen hat. Etwas Anderes kommt nur dann in Betracht, wenn ein Untermieter, unter Beendigung des Untermietverhältnisses, den Gebrauch an der Mietsache wieder an den Hauptmieter (rück-)überlassen hat.*)
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AG Neustadt a. Rbge., Beschluss vom 19.09.2011 - 44 C 479/11
Der Anspruch auf Mängelbeseitigung besteht auch nach Kündigung des Mietverhältnisses.
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LG Köln, Urteil vom 21.07.2011 - 29 S 11/11
Die Abgrenzung von zulässiger Gebrauchsregelung i.S.d. § 15 Abs. 2 WEG und unzulässiger Einrichtung eines Sondernutzungsrechtes im Beschlusswege bestimmt sich nach dem konkreten Beschlussinhalt im Rahmen gebotener objektiver Auslegung und danach, ob der Mitgebrauch der anderen Eigentümer an bestimmten Flächen ausgeschlossen werden soll.
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OLG Celle, Urteil vom 10.05.2012 - 8 U 213/11
Kann ein Versicherungsnehmer, der seinen Wohngebäudeversicherer gewechselt hat, nicht im Sinne von § 286 ZPO nachweisen, zu welcher Zeit ein Leitungswasserschaden eingetreten ist, so dass nicht geklärt werden kann, welcher der Versicherer einzustehen hat, geht diese Unklarheit zu Lasten des Versicherungsnehmers. Die Beweisnot des Versicherungsnehmers kann weder prozessrechtlich noch materiellrechtlich überwunden werden.*)
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VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 16.04.2012 - 9 O 925/12
Ein selbstständiges Beweisverfahren nach § 495 Abs. 2 ZPO kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Beweisfrage in einem Verwaltungsverfahren zu beantworten ist, in dem Beweise von Amts wegen zu erheben sind.*)
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Online seit 14. Mai
OLG München, Urteil vom 15.11.2011 - 13 U 15/11
1. Die termingerechte Herstellung eines Wohnhauses oder einer Wohnung gehört zu den wesentlichen Pflichten eines Bauträgers.
2. Die Haftung für die Erfüllung wesentlicher Vertragspflichten selbst bei einfacher Fahrlässigkeit darf nicht formularmäßig ausgeschlossen werden. Die Haftung für Verzugsschäden kann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauträgers deshalb nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt werden.
3. Wer als Bauträger einen bestimmten Fertigstellungstermin zusagt, hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, damit der versprochene Termin eingehalten wird.
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IBR-Beitrag


