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IBRRS 2017, 0499; VPRRS 2017, 0051
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Geforderte Fabrikatsangabe fehlt: Ausschluss zwingend!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.12.2016 - 3 VK LSA 53/16

1. Wird eine geforderte Fabrikatsangabe nicht an der dafür vorgesehenen Stelle im Leistungsverzeichnis (hier: Ausschreibung für Blitzschutz/Erdungsanlage) eingetragen, führt dies zum zwingenden Ausschluss des Angebots. Geforderte Fabrikats-, Produkt- und Typangaben sind integraler Angebotsbestandteil.

2. Es ist unerheblich, welche Angaben ein Auftraggeber konkret fordert. Das Fehlen solcher Angaben ist nicht heilbar und führt zum Angebotsausschluss.

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