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IBRRS 2017, 1788; VPRRS 2017, 0164
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Gesetz noch nicht in Kraft: Nachprüfungsverfahren unzulässig!

VK Bund, Beschluss vom 20.04.2017 - VK 1-33/17

Ein Vergabenachprüfungsverfahren ist mangels Antragsbefugnis unzulässig, wenn der Vergaberechtsverstoß mit den Regelungen eines Gesetzes begründet wird, das noch gar nicht in Kraft getreten ist und das keine Rechtswirkungen für solche Verträge entfaltet, die vor seinem Inkraftreten geschlossen wurden.

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