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IBRRS 2017, 0944
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Nachbar kann sich nicht gegen Unterschreitung der Stellplatzanzahl wehren!

VGH Hessen, Beschluss vom 25.10.2016 - 3 B 2377/16

1. Die Regelungen einer Stellplatzsatzung sind nicht nachbarschützend.*)

2. Zur Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch Unterschreitung der nach der Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze.*)

3. Zur Schutzwürdigkeit des Vertrauens auf den Fortbestand einer bestimmten Verkehrslage im Gemeindegebiet.*)

4. Das durch Eigentum und/oder Baugenehmigung vermittelte Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung eines Grundstücks begründet kein Recht auf bevorzugte Nutzung des angrenzenden öffentlichen Straßenraums.*)

5. Zur Überprüfung der Wirksamkeit eines Bebauungsplans im baurechtlichen Eilverfahren.*)

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