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IBRRS 2017, 0591; IMRRS 2017, 0212; IVRRS 2017, 0081
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Nur die WEG kann gegen ein Nachbarbauvorhaben vorgehen!

VGH Bayern, Beschluss vom 24.11.2016 - 1 CS 16.2011

Da der öffentlich-rechtliche Abwehranspruch des Nachbarn grundsätzlich zu den gemeinschaftsbezogenen Rechten gehört, die nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausüben kann (§ 10 Abs. 6 Satz 3 WEG), fehlt der Klage eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für ein Vorhaben auf dem benachbarten Grundstück die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO.

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Dokument öffnen IMR 2017, 168