VG München, Beschluss vom 11.01.2017 - 9 K 16.2010
1. Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil ist jede Bebauung im Gebiet einer Gemeinde, die trotz vorhandener Baulücken geschlossen und zusammengehörig wirkt, nach Zahl der vorhandenen Gebäude ein gewisses Gewicht hat und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist.
2. Eine unbebaute Fläche stellt danach eine Baulücke dar und ist Teil des Bebauungszusammenhangs, wenn sie von der angrenzenden zusammenhängenden Bebauung so stark geprägt wird, dass die Errichtung eines Gebäudes auf dieser Fläche als zwanglose Fortsetzung der vorhandenen Bebauung erscheint. Diese Voraussetzung muss auch bei einer unbebauten Fläche vorliegen, die auf mehreren Seiten von zusammenhängender Bebauung umgeben ist.
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