VG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2016 - 25 L 3430/16
1. Das Verschließen der Hauseingänge mit Metalltüren und die anschließende Versiegelung zur Abwehr einer Brandgefahr kann in einem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes rechtmäßig sein.
2. Aus Gründen der Brandsicherheit kann die Bauaufsichtsbehörde zum Schutz hochrangiger Rechtsgüter schon gefahrenabwehrend tätig werden, sobald eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür gegeben ist, dass Brandschutzmaßnahmen nicht ergriffen werden.
3. Die Nutzung eines Gebäudes kann untersagt werden, wenn in allen Geschossen von der Kellertür bis zu den Dachgeschossen Brandschutzmängel festgestellt wurden.
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