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IBRRS 2017, 1030
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Kein Nachbarrechtsschutz trotz formeller Baurechtswidrigkeit!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.11.2016 - 2 M 105/16

Ein Nachbar kann aus der formellen Baurechtswidrigkeit einer baulichen Anlage allein keine Abwehransprüche herleiten.*)

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