OVG Saarland, Beschluss vom 07.04.2017 - 1 E 161/17
1. Für eine Besorgnis der Befangenheit genügt jede Tatsache, die ein auch nur subjektives Misstrauen der Partei in die Unparteilichkeit des Sachverständigen vernünftigerweise rechtfertigen kann. Ob dies anzunehmen ist, hängt maßgeblich von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab.
2. Einzelfall eines erfolglosen Ablehnungsgesuchs gegen einen Sachverständigen.*)
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