OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.10.2016 - 1 A 10530/16
Eine bauliche Anlage, in der eine Heizungsanlage untergebracht ist, stellt auch dann, wenn dort ein Fahrzeug abgestellt werden kann, keine Garage im Sinne des § 8 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 LBO-RP dar.*)
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