OVG Niedersachsen, Urteil vom 12.10.2016 - 1 MN 73/16
1. Einzelfall eines zentralen Versorgungsbereichs.*)
2. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB setzt nicht zwingend voraus, dass die im Vertrag vorgesehene Umsetzungsfrist zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses noch eingehalten werden kann.*)
3. Ein Widerspruch zwischen Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan besteht nicht, wenn der Lageplan des letzteren eine Verkaufsfläche zulässt, die die nach dem ersteren maximal zulässige Verkaufsfläche leicht überschreitet.*)
4. Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Vorhabens i.S.d. § 12 BauGB (hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung).*)
5. Zum Erfordernis der Urkundeneinheit als Bestandteil des Schriftformerfordernisses.*)
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