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IBRRS 2017, 1789
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Konservierungswille = konkrete Planungsabsicht?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.03.2017 - 1 ME 7/17

1. Ist eine Gemeinde zugleich Bauaufsichtsbehörde, bedarf es keines Antrags nach § 15 Abs. 1 BauGB.*)

2. Hinreichend konkrete Planungsabsichten können auch dann bestehen, wenn die Gemeinde wegen gewandelter städtebaulicher Absichten das konservieren will, was in unterwertiger Ausnutzung der bestehenden Planfestsetzungen entstanden ist.*)

3. Zur Anrechnung faktischer Zurückstellungen auf die Höchstdauer nach § 15 Abs. 1 BauGB.*)

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Dokument öffnen IBR 2017, 585