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IBRRS 2017, 0594; IMRRS 2017, 0214
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Keine Umschreibung einer Hypothek ohne Vorlage förmlicher Urkunden!

OLG München, Beschluss vom 25.01.2017 - 34 Wx 345/16

1. Erfolgloses Rechtsmittel gegen die Eintragung des Erstehers im Grundbuch aufgrund Ersuchens des Vollstreckungsgerichts.*)

2. Das im mitgeteilten Zuschlagsbeschluss des Vollstreckungsgerichts als bestehen bleibend bezeichnete Recht als "verdeckte Eigentümergrundschuld" gibt dem Grundbuchamt keinen Anlass, das als Zwangssicherungshypothek eingetragene Recht von Amts wegen umzuschreiben.*)

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Dokument öffnen IVR 2017, 154