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IBRRS 2017, 0539; IMRRS 2017, 0201; IVRRS 2017, 0075
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Unterbrechung der Verjährung durch Verteidigung gegen Vollstreckungsabwehrklage

OLG München, Urteil vom 09.11.2016 - 3 U 4760/15

1. Besteht die Forderung, wegen der ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ergangen ist, nicht oder zur Zeit der Zustellung an den Drittschuldner nicht mehr, ist die Pfändung gegenstandslos.

2. Stellt der Gläubiger einen Antrag auf Abweisung der vom Schuldner betriebenen Vollstreckungsgegenklage, ist hierin in entsprechender Anwendung des § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB von einem Antrag auf (eine weitere) gerichtliche Vollstreckungshandlung auszugehen.

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