OLG München, Urteil vom 10.05.2016 - 28 U 3432/15 Bau
1. Ein aufgrund eines vorläufigen Titels beigetriebener Geldbetrag hat keine Erfüllungswirkung, so dass die materiell-rechtliche Forderung noch besteht.
2. Zur Beantwortung der Frage, auf welche Forderungen des Auftragnehmers eine Zahlung des Auftraggebers anzurechnen ist, wenn dieser keine Tilgungsbestimmung getroffen hat.
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