OLG München, Urteil vom 08.03.2017 - 20 U 3806/16
1. Ein Anspruch auf Wertermittlung (hier: eines Dauerwohn- und Nutzungsrechts) steht selbständig neben einem Auskunftsanspruch und muss gesondert geltend gemacht werden.
2. Eine Stufenklage führt nicht dazu, dass die Verjährung auch solcher dem Zahlungsbegehren vorangehenden Ansprüche gehemmt wird, die nicht rechtshängig gemacht worden sind.
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