Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2017, 1629
IconAlle Sachgebiete
Ausschreibender Ingenieur muss nicht sämtliche Bauprodukte im Detail kennen!

OLG Koblenz, Urteil vom 08.02.2017 - 5 U 896/16

Ein ausschreibender Ingenieur muss nicht sämtliche Bauprodukte bei einem größeren Bauvorhaben mit ihren Ausführungsdetails kennen und daher auch nicht unmittelbar erkennen, dass eine größenmäßig nicht umschriebene Betonwerksteinplatte im Angebot des Unternehmers nicht der ausgeschriebenen Dicke entspricht.*)

Dokument öffnen Volltext