OLG Koblenz, Urteil vom 07.03.2017 - 14 W 96/17
1. Es entspricht dem gerichtlichen Alltag in zivilrechtlichen Turnussenaten, dass sich Gericht und Bevollmächtigte immer wieder in neue Rechtsgebiete und Rechtsfragen einarbeiten müssen.*)
2. Der Streit um die kaufrechtliche Gewährleistung beim Erwerb eines Modellflugzeuges erfordert keine derart ungewöhnlichen Erfahrungen und Spezialkenntnisse im „Modellflugrecht“, dass der Rechtsstreit nicht durch einen im Gerichtsbezirk zugelassenen Rechtsanwalt geführt werden könnte.*)
3. Für die Reisekosten des Rechtsanwalts sind ohne Vorliegen besonderer Gründe nur die fiktiven Reisekosten zu berücksichtigen, die bei Beauftragung eines Rechtsanwalts am Ort des Prozessgerichts entstanden wären.
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