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IBRRS 2017, 1049; IMRRS 2017, 0444
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Werkleistung unbrauchbar: Besteller muss nicht(s) zahlen!

OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2016 - 11 U 54/15

Leidet die (Werk-)Leistung (hier: eines Sachverständigen) an derart gravierenden Mängel, dass das Werk für den Besteller völlig unbrauchbar ist, ist dieser berechtigt, sich durch einen Rücktritt vom Vertrag vollständig von seiner Zahlungspflicht zu befreien.

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