OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.11.2016 - 8 W 57/16
Ein Antrag im selbständigen Beweisverfahren kann auch noch nach Erlass des Beweisbeschlusses als unzulässig zurückgewiesen werden, wenn die Tatsachen, die die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts begründen sollen, nicht ausreichend glaubhaft gemacht sind.
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