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IBRRS 2017, 0955
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Vertragsbeirat ist kein Schiedsgericht!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.02.2017 - 26 Sch 6/16

Die Vollstreckbarerklärung eines erlassenen "Teil-Schiedsurteils" gem. § 1060 ZPO setzt voraus, es sich bei der Entscheidung um in einem schiedsrichterlichen Verfahren im Sinne der §§ 1025 ff. ZPO erlassenen Schiedsspruche handelt, dem unter den Parteien die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils zukommt (hier verneint). Es handelt sich dabei um eine von Amts wegen zu prüfende Prozessvoraussetzung.

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Dokument öffnen IBR 2017, 290