OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2016 - 20 W 74/16
Besteht bezüglich eines Grundstücks zwischen zwei Personen für die zurückliegenden 30 Jahre ein gemeinschaftlicher Eigenbesitz, so kann der Antrag zur Durchführung eines Aufgebotsverfahrens zur Ausschließung des oder der im Grundbuch noch eingetragenen Eigentümer von diesen beiden Mitbesitzern nur gemeinschaftlich gestellt werden.*)
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