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IBRRS 2017, 1785; IMRRS 2017, 0715; IVRRS 2017, 0276
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Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist: Vorfrist eintragen!

OLG Dresden, Beschluss vom 26.04.2017 - 4 U 225/17

1. Ein Rechtsanwalt hat sicherzustellen, dass mit einem Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist eine Vorfrist eingetragen wird, damit die Berufungsbegründung innerhalb der verlängerten Frist fertiggestellt werden kann (Anschluss an BGH, Beschluss vom 14.06.1999 - XII ZB 62/99, NJW-RR 1999, 1663).*)

2. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand in die versäumte Berufungsbegründungsfrist kann auch dann nicht bewilligt werden, wenn der Rechtsanwalt zwar die Eintragung einer solchen Vorfrist glaubhaft macht, eine eigenständige Fristenprüfung bei Aktenvorlage nach deren Ablauf aber unterlässt.*)

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Dokument öffnen IBR 2017, 410