Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2017, 0974; IMRRS 2017, 0407
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Betriebspflicht ist nicht Offenhaltungspflicht!

OLG Celle, Beschluss vom 27.02.2017 - 2 W 47/17

Betriebspflicht bedeutet, die angemieteten Räume zu einem bestimmten Zweck tatsächlich zu nutzen, während die Offenhaltungspflicht regelt, dass die Geschäftsräume zu bestimmten Zeiten nicht geschlossen werden dürfen.

Dokument öffnen Volltext 2 Beiträge