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IBRRS 2017, 0544; IMRRS 2017, 0206
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Wohnflächenberechnung fehlerhaft: Wann haftet der Sachverständige?

OLG Braunschweig, Urteil vom 19.01.2017 - 2 U 119/14

1. Auch wenn ein Verkehrswertgutachter den Wert einer Eigentumswohnung um nur 2.000 Euro fehlerhaft berechnet, kann ein unrichtiges Gutachten i.S.d. § 839a BGB vorliegen.

2. Der Sachverständige handelt grob fahrlässig, wenn er außer Acht gelassen hat, was jedem Sachverständigen hätte einleuchten müssen und diese Pflichtverletzung schlechthin unentschuldbar ist.

3. Das Vertrauen des Bieters darauf, dass die der Ermittlung des Verkehrswerts zu Grunde gelegten Werte korrekt sind, ist nicht geschützt, denn der Sachverständige haftet nicht, wenn er zwar von unrichtigen Anknüpfungstatsachen ausgegangen ist, der Verkehrswert aber im Ergebnis richtig ist.

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