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IBRRS 2017, 1666; IMRRS 2017, 0684; IVRRS 2017, 0259
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Vollstreckung aus Sicherheiten trotz Verjährung des zu Grunde liegenden Anspruchs?

OLG Brandenburg, Urteil vom 25.05.2016 - 4 U 82/15

Ein Gläubiger kann aus einem notariellen Schuldanerkenntnis oder Schuldversprechen mit Vollstreckungsunterwerfung nach der Wertung des § 216 Abs. 2 Satz 1 BGB auch noch nach Verjährung der zugrunde liegenden Darlehensrückzahlungsforderung gegen den Schuldner vorgehen. Dies wird nicht durch eine mit "Verzicht auf die Einrede der Verjährung" überschriebene Vereinbarung überlagert.

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