LG Oldenburg, Urteil vom 13.04.2016 - 4 O 771/15
Besteht der Gesamtkaufpreis aus einem notariell beurkundeten Teilbetrag und einem weiteren, lediglich schriftlich vereinbarten Teilbetrag, so schuldet der Käufer die Courtage aus dem Gesamtpreis, wenn der Formmangel durch Auflassung geheilt wurde.
Volltext