Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2017, 0796; IMRRS 2017, 0324
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Duschen im Stehen kann vertragswidrig sein!

LG Köln, Urteil vom 24.02.2017 - 1 S 32/15

Ist das Badezimmer der Mietwohnung nur mit einer Badewanne (ohne Duschaufsatz) und nur halbhoch gefliest vermietet, stellt das Duschen im Stehen eine vertragswidrige Nutzung dar.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IMR 2017, 131