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IBRRS 2017, 0961; IMRRS 2017, 0398
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Eindeutige Vertreterklausel: Bevollmächtigung des Verwalters unwirksam!

LG Hamburg, Urteil vom 21.09.2016 - 318 S 51/16

1. Ein Beschluss über die Neuwahl des Verwaltungsbeirats ist ungültig, wenn bei der Eigentümerversammlung nicht die nach der Teilungserklärung bestimmte Beschlussfähigkeit erreicht wird (hier: mindestens die Hälfte der Stimmrechte).

2. Eine Vertreterklausel in der Teilungserklärung, die vorsieht, dass ein Wohnungseigentümer sich nur durch den Ehepartner, Familienangehörige oder andere Wohnungseigentümer, aber nicht durch den Verwalter, vertreten lassen darf, ist wirksam.

3. Wurde Vertreterklausel mit eindeutigem Wortlaut getroffen, kann sie nicht so ausgelegt werden, dass ausnahmsweise der Verwalter doch wirksam bevollmächtigt werden kann.

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