LG Hamburg, Urteil vom 04.02.2016 - 304 O 247/13
1. Der Eigentümer eines Grundstücks hat eine Verkehrssicherungspflicht und muss dafür sorgen, dass auch von den auf seinem Grundstück stehenden Bäumen keine Gefahr für die Rechtsgüter anderer ausgeht.
2. Von Waldkiefern mit einem mangelhaften Gesundheitszustand (hier: kleine Wipfelkrone, Fäuleentwicklung im Stammfuß) geht eine Gefahr für das Nachbargrundstück aus.
3. Stürzen Äste auf das Nachbargrundstück und ist die Standsicherheit der Bäume insgesamt gefährdet, kann der Nachbar verlangen, dass diese Bäume gefällt werden.
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