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IBRRS 2017, 1036; IMRRS 2017, 0433; IVRRS 2017, 0169
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Anfechtung eines Beschlusses über die Erneuerung einer Kabelfernsehanlage: Streitwert?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 02.02.2017 - 2-13 T 4/17

1. Zur Streitwertbemessung bei der Anfechtung eines Beschlusses über die Erneuerung einer Kabelfernsehanlage.*)

2. Auch im Anwendungsbereich des § 49a GKG ist der Rechtsgedanke des § 9 ZPO heranzuziehen, wonach der dreieinhalbfache Jahreswert die Obergrenze des Interesses bildet.*)

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