LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 05.04.2017 - 2-13 S 44/16
Findet eine gemeinsame Versammlung mehrerer Wohnungseigentümergemeinschaften mit einer gemeinsamen Beschlussfassung statt, kann der Kläger die gefassten "Beschlüsse" nicht mit einer Anfechtungsklage angreifen, die nur gegen einen Teil der Wohnungseigentümer gerichtet ist.*)
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