Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2017, 1645; IMRRS 2017, 0667
IconAlle Sachgebiete
Gegen einen wirksamen Beschluss hilft nur eine Anfechtungsklage!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 23.12.2016 - 13 S 100/15

1. Wird bei der Versammlung von Erbbauberichtigten ein Beschluss zum angekündigten Tagesordnungspunkt gefasst, kann ein so wirksam zustande gekommener Beschluss nur mit einer Anfechtungsklage beseitigt werden.

2. Einer Klage, mit dem Ziel, den protokollierten Beschluss zum Abstimmungsvorgang abzuändern, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis.

Dokument öffnen Volltext