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IBRRS 2017, 0921
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Kalk durch Sprühabsorptionsrückstände ersetzt: Haftet der Kalksandsteinhersteller?

LG Duisburg, Urteil vom 10.11.2016 - 8 O 492/11

Zur Haftung des Herstellers von Kalksandsteinen, bei deren Herstellung Kalk durch Sprühabsorptionsrückstände ersetzt wurde.*)

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