Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2017, 0693; IMRRS 2017, 0270
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Kein Auszug nach Kündigung: Nutzungsentschädigung in Höhe der Grundmiete!

LG Duisburg, Urteil vom 05.07.2016 - 13 S 27/16

1. Wird nach wirksamer Kündigung eine Wohnung weiter genutzt, besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung in Höhe der Grundmiete, der ebenso wie die Miete fällig wird. Diese Nutzungsentschädigung kann mit der Kautionsrückzahlung verrechnet werden.

2. Eine ausdrückliche Erklärung der Aufrechnung ist nicht erforderlich. Es genügt vielmehr, wenn der ausdrückliche Aufrechnungswille eindeutig und klar erkennbar ist.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IMR 2017, 1009 (nur online)