LG Berlin, Beschluss vom 23.03.2017 - 67 S 39/17
1. Die Duldung der Fertigung von Ablichtungen und Scans von Abrechnungsunterlagen ist im Ergebnis ein Anspruch auf Erteilung einer Auskunft.
2. Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebende Angriffsinteresse des Auskunftsgläubigers ist nur mit einem Bruchteil der Hauptsache zu bewerten und überschreitet regelmäßig nicht die Mindestbeschwer von 600 Euro für eine Berufungszulassung.
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