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IBRRS 2017, 1105
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Kostenobergrenzen in RBBau-Vertragsmustern unterfallen nicht der AGB-Kontrolle!

LG Berlin, Urteil vom 22.11.2016 - 16 O 379/15

1. Die Klauseln über die Einhaltung vereinbarter Kostenobergrenzen in den Vertragsmustern der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) sind keine kontrollfähigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern dem kontrollfreien Bereich der Leistungsbeschreibung zuzuordnen.

2. Die formularmäßige Vereinbarung einer Kostenobergrenze hält - wenn man sie als überprüfbare Allgemeine Geschäftsbedingungen einordnet - einer Klauselkontrolle stand, weil einen Architekten/Ingenieur nicht unangemessen benachteiligt.

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