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IBRRS 2017, 0700; IMRRS 2017, 0276; IVRRS 2017, 0097
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Einholung eines Sachverständigengutachtens ist rechtzeitig anzubieten!

KG, Beschluss vom 20.02.2017 - 21 U 50/15

Die Partei eines Bauprozesses kann mit dem Beweisangebot eines Sachverständigengutachtens gem. § 296 bzw. gemäß § 379 Satz 2, § 402 ZPO präkludiert werden. Hierin liegt nicht schon deshalb eine unzulässige "Überbeschleunigung", weil die Einholung eines Gutachtens unterbleibt, das bei korrektem Alternativverhalten der säumigen Partei nicht hätte vermieden werden können. Vielmehr ist eine auf den absoluten Verzögerungsbegriff gestützte Präklusion erst dann verfassungsrechtlich problematisch, wenn sich ohne weitere Erwägungen aufdrängt, dass dieselbe Verzögerung in ihrer konkreten Ausprägung auch bei rechtzeitigem Vorbringen eingetreten wäre.*)

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Dokument öffnen IBR 2017, 297